|
Verpachtung Gasthaus „Am Polderdamm“ des Tennisclub Fußach
Der Tennisclub Fußach schreibt die Verpachtung des Gasthauses „Am Polderdamm“ aus.
Standort: Das Gastlokal liegt, wie die Tennisplätze auch, im Naturschutzgebiet Rheindelta, Teichweg 10, 6972 Fußach. In der unmittelbaren Nachbarschaft befindet sich die Sport- und Freizeitanlage Müß mit einem vielseitigen Angebot. Die Tennisanlage ist mit 4 Sandplätzen ausgestattet. Auch der internationale Bodensee Radwanderweg führt nicht weit davon entfernt vorüber. Die Pachträumlichkeiten bestehen aus: Gastlokal mit ca. 52 Sitzplätzen, kleiner Küche, Getränkeraum, Lagerraum, Heizraum, Duschen für Tennismitglieder und öffentlicher WC-Anlage sowie einer Sonnenterasse, die mit einer Markise und Seitenteilen auch als eigenständiger Raum genutzt werden kann. DAS LOKAL IST EIN NICHTRAUCHER LOKAL! Das Gastlokal bietet sich durch die ideale Größe für Veranstaltungen jeder Art im kleinen Kreis, z.B. Sitzungen, Geburtstage, Taufen, Hochzeiten, Preisjassen, Betriebs – o. Weihnachtsfeiern,… Öffnungszeiten für das Gasthaus: 1. April bis 31. Oktober (Tennissaison), könnte aber auch ganzjährig geöffnet sein. Während der Tennissaison höchstens einen Ruhetag (Montag oder Dienstag). Montag bis Freitag sollte das Lokal um 16 Uhr öffnen. Samstag sowie an Sonn- und Feiertagen ab 10 Uhr. Wir erwarten: Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe und Erfahrung in der Gastronomie! Schriftliche Bewerbungen (Lebenslauf und Betriebskonzept) können bitte bis spätestens 31. Jänner 2011 beim Obmann Martin Doppelmayer, Kirchstraße 16, 6972 Fußach, abgegeben werden. Eine Betriebsbesichtigung vor Ort kann in Absprache mit der bisherigen Pächterin Frau Isabell Dokl (Handy: 0664/4539362) oder mit dem Obmann Martin Doppelmayer (Handy: 0664/1041950) jederzeit erfolgen.Über die Höhe des Pachtzinses und der Kaution gibt der Obmann gerne Auskunft. Hinsichtlich der Ablöse allfälliger Einrichtungen vom Vormieter kann mit Frau Dokl direkt Kontakt aufgenommen werden. Die Verpachtung erfolgt für die Dauer von drei Jahren (mit der Möglichkeit, jährlich beidseitig mit Ende Saison zu kündigen), kann jedoch mit beidseitigem Einverständnis verlängert werden. TC Fußach Obmann Martin Doppelmayer |